Sachsen

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Sachsen

Sachsen hat 12 gesetzliche Feiertage. Fronleichnam, Reformationstag (31. Oktober) und Buß- und Bettag ergänzen die bundesweiten Feiertage. Sachsen ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem der Buß- und Bettag noch als gesetzlicher Feiertag gilt – alle anderen Länder schafften ihn 1995 ab.

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Hintergrund

Warum Sachsen 12 Feiertage hat

Sachsen ist unter den 16 Bundesländern ein besonderer Fall: Als einziges Land kombiniert es einen katholischen Feiertag (Fronleichnam), einen protestantischen Feiertag (Reformationstag) und den Buß- und Bettag, der in ganz Deutschland sonst nirgends mehr gesetzlicher Feiertag ist. Diese Kombination aus drei zusätzlichen Feiertagen bringt Sachsen gemeinsam mit Baden-Württemberg, dem Saarland und Thüringen auf 12 Feiertage – Platz zwei hinter Bayern.

Der Buß- und Bettag hat eine besondere Geschichte: Bis 1995 war er bundesweit gesetzlicher Feiertag, wurde dann aber im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung in fast allen Ländern gestrichen, um die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren. Sachsen entschied sich als einziges Bundesland dagegen und behielt den Feiertag – im Gegenzug zahlen sächsische Arbeitnehmer bis heute einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag als im übrigen Deutschland.

Fronleichnam wiederum ist gesellschaftlich vor allem in den katholisch geprägten Teilen Sachsens fest verankert, etwa in der Oberlausitz, während der Reformationstag die insgesamt überwiegend protestantische Landesgeschichte widerspiegelt. Diese Kombination macht Sachsen zu einem der konfessionell vielfältigsten Bundesländer bei den gesetzlichen Feiertagen.

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Häufige Fragen

FAQ – Feiertage Sachsen

Wie viele gesetzliche Feiertage hat Sachsen?
Sachsen hat 12 gesetzliche Feiertage im Jahr – 9 bundesweite und 3 regionale.
Welche Feiertage gelten nur in Sachsen?
Sachsen feiert neben den 9 bundesweiten Feiertagen Fronleichnam (beweglich, 60 Tage nach Ostern), den Reformationstag (31. Oktober) und den Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November) als landesspezifische Feiertage. Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag noch als gesetzlicher Feiertag gilt – in allen anderen Ländern wurde er 1995 abgeschafft.
Warum zahlen sächsische Arbeitnehmer einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag?
Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, strichen fast alle Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag, um die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren. Sachsen behielt den Feiertag stattdessen bei – im Gegenzug zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort bis heute einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag als im übrigen Deutschland.
Ist Fronleichnam in ganz Sachsen ein gesetzlicher Feiertag?
Ja, rechtlich gilt Fronleichnam landesweit als gesetzlicher Feiertag – gesellschaftlich besonders sichtbar ist er aber vor allem in katholisch geprägten Regionen wie der Oberlausitz, während der Großteil Sachsens historisch protestantisch geprägt ist.

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